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Forderungseintreibung durch externe Dienstleister

23-04-2021 7 min lesen

Debt Recovery Through External Providers

Kunden mit einer schlechten Zahlungsmoral oder Fälle, in denen sich die Eintreibung offener Posten besonders schwierig gestaltet, können zu einem unkalkulierbaren Mehraufwand und zu hohen Kosten führen. Mitunter kann dies die eigene Debitorenbuchhaltung derart überlasten, dass der Aufwand jede Verhältnismäßigkeit verliert. In solchen Fällen ist es sinnvoll, die Forderungsbeitreibung an externe Dienstleister auszulagern, die diese kaufmännischen und juristischen Spezialaufgaben in ihrer Funktion als gesetzlich regulierte Rechtsdienstleister professionell durchführen.

Bei besonders schwierigen Fällen setzen Inkassodienstleister Forderungen mit dem notwendigen Nachdruck durch. Als Experten für das geschäftsmäßige Einziehen fremder Forderungen verfügen Inkassounternehmen über die notwendigen Instrumente für eine erfolgreiche Forderungsbeitreibung. Der Inkassoprozess beginnt i.d.R mit schriftlichen Mahnungen an den Schuldner, in denen er zur Zahlung der Forderung aufgerufen wird. Bleiben die Mahnungen erfolglos, suchen die Inkassodienstleister im Gespräch mit dem Schuldner eine Regelung – telefonisch oder persönlich. Der Inkassoanbieter kann zudem auf Wunsch des Auftraggebers das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Die dafür notwendige Vertretungsbefugnis steht registrierten Inkassodienstleistern nach der Zivilprozessordnung zu. Endet das gerichtliche Mahnverfahren mit einem vollstreckungsfähigen Titel, kann ein Inkassounternehmen hieraus die Zwangsvollstreckung betreiben.

Verläuft die Bonitätsprüfung des Schuldners positiv, beauftragt der Inkassodienstleister entweder einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen oder beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Vollstreckung. Verläuft die Bonitätsauskunft negativ, übernimmt das Inkassounternehmen die Forderung in die Langzeitüberwachung. Da titulierte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren, bedeutet dies, dass der Schuldner beobachtet und durch Adresspflege, Überwachung der Vermögensverhältnisse, Ermitteln von Anschriften sowie Überwachen und Führen von Debitorenkonten die berechtigte Forderung weiterverfolgt wird.

Auch wenn die Forderungsbeitreibung selbst von einem externen Dienstleister durchgeführt wird, ist das Unternehmen, das seine Forderungen auslagert, mit umfangreichen organisatorischen Prozessen konfrontiert. Hierzu zählen u.a. die Zusammenstellung der zu übergebenden Fälle, die fortlaufende Kommunikation mit dem Dienstleister inkl. Rückfragen und Statusverfolgung sowie die Buchung von Zahlungseingängen bei erfolgreicher Eintreibung. Um dabei den Überblick zu behalten, stets über den aktuellen Bearbeitungsstatus in SAP zu verfügen und in der Lage zu sein, Folgeprozesse aus dem System heraus anzustoßen, ist eine umfassende Integration aller betroffenen Vorgänge in SAP erforderlich.

 

 

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